logo tca
Kursangebot
PISTOLE KURSE
SK
AT
DE
UK
GUTSCHEIN PRÜFEN
giftcard icon
Der Warenkorb ist leer

RICHTLINIEN

Handelsunternehmen TCA - Tactical Combat Academy, p. r. o., mit Sitz in Podkerepušky 2688/58, 840 08 Bratislava, ID-Nummer: 53 633 318, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I, Abschnitt: Sro, Aktenzeichen: 151105/B über Sicherheits- und Betriebsregeln für das Schießen auf dem Schießstand (im Folgenden "Richtlinien")

  1. Der Schießlehrer (nachfolgend „Schießaufsicht“ oder Schießleiter genannt) organisiert und leitet die Aktivitäten des Schießkurses am Schießstand. Der Schießaufsicht ist immer mit dem sichtbaren Schild „INSTRUCTOR“ gekennzeichnet. Alle anwesenden Kursteilnehmer sind verpflichtet, deren Ordnungen und Weisungen unverzüglich Folge zu leisten (nachfolgend "Teilnehmer" oder "Teilnehmerin" genannt). Der Schießleiter ist für die strikte Einhaltung der Bedingungen des Schießkurses, der Regeln und Sicherheitsgrundsätze vor dem Schießen, während des Schießens und nach dessen Beendigung verantwortlich. Gleichzeitig bestimmt er die genauen Orte auf dem Schießstand für einzelne schießrelevante Handlungen (Ort der Waffenübernahme und -abgabe, Schießstand, Ort der Waffenabgabe etc.).

  2. Jeder Teilnehmer einer Schießausbildung muss beim Besuch des Schießstandes in diese Sicherheits- und Betriebsordnung eingewiesen werden. Jeder muss auf Verlangen entweder einen gültigen Waffenschein oder, falls er keinen hat, einen gültigen Ausweis vorzeigen. Am Schießtraining kann eine Person über 15 Jahren teilnehmen, die jedoch mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (z. B. Elternteil, Erziehungsberechtigter) von einer Person über 21 Jahren begleitet werden muss. Ansonsten muss jeder, der am Schießtraining am Schießstand teilnehmen möchte, mindestens 18 Jahre alt sein.

  3. Die Teilnehmer sind verpflichtet, allen Anweisungen des Schießleiters Folge zu leisten. Der Teilnehmer haftet vollumfänglich für Sach- und/oder Gesundheitsschäden, wenn er gegen die in dieser Richtlinie oder in den internen Unterlagen des Schießstandes genannten Sicherheits- und Betriebsvorschriften verstößt oder die Vorschriften und Weisungen der Schießaufsicht missachtet.

  4. Der Schießleiter ist verpflichtet, einem Teilnehmer, der eindeutig unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen betäubenden oder psychotropen Stoffen steht, den Zugang zum Schießstand zu verwehren oder den Schießstand anzuweisen. Gleichzeitig ist der Schießleiter befugt, über den Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang zu entscheiden, wenn dem Teilnehmer der Zutritt zum Schießstand verweigert oder der Teilnehmer zum Verlassen des Schießstandes aufgefordert werden musste. Für den Fall, dass der Teilnehmer durch Entscheidung des Schießleiters vom Kurs ausgeschlossen wird, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Kurspreises. Ein Teilnehmer, der glaubhaft nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Verweigerung des Zutritts zum Schießstand oder der Aufforderung zum Verlassen des Schießstandes nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen betäubenden oder psychotropen Substanzen stand, hat Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kurspreises.

  5. Der Schießleiter ist berechtigt, einen Teilnehmer, der sich nicht an diese Richtlinie hält, vom Schießen auf dem Schießstand auszuschließen. Ausgeschlossen wird vor allem ein Teilnehmer, dessen Handlungen in irgendeiner Weise den sicheren Betrieb auf dem Schießstand gefährden. Als Verstoß gegen die Sicherheitsmaßnahmen gelten: das Herunterfallen der Waffe des Schützen, ein versehentlicher Schuss, oder der Schütze schießt, bevor das Feuerkommando gegeben wird, Zielen außerhalb des Zielbereichs, gefährlicher Umgang mit der Waffe, Missachtung/Nichtbefolgung der Anweisungen der Feuerleitung. Für den Fall, dass der Teilnehmer durch Entscheidung des Schießleiters vom Kurs ausgeschlossen wird, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Kurspreises.

  6. Der Feuerungsleiter hat das Recht zu entscheiden, welche Waffe oder Munition die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt und hat das Recht, diese Waffe oder Munition vom Schiessen auszuschließen.

  7. Bei einem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften und einer Verletzung, oder zu einem anderen außergewöhnlichen Ereignis, ist der Drehleiter verpflichtet, die Dreharbeiten unverzüglich einzustellen. Im Übrigen verfährt er nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen des Schießstandes.

  8. Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit der Waffe pfleglich umzugehen. Alle Waffen müssen außerhalb der Schießposition entladen werden. Der Schütze (Teilnehmer) ist verpflichtet, sich vor dem Schießen an der dafür vorgesehenen Stelle zu vergewissern, dass sich keine Patrone im Patronenlager befindet. Nach dem Ende, bzw nach Beendigung des Schießens am Schießstand müssen sich die Waffen in einem sicheren Zustand befinden.

  9. Unter Sicherungszustand ist ein solcher Zustand zu verstehen, wenn das Magazin aus der selbstladenden Selbstlade-Repetierwaffe entnommen ist und der Verschluss geöffnet ist, das Patronenlager leer ist, sich keine Patronen im Patronenlager des Revolvers befinden, Der Zylinder ist gekippt, die Waffe mit einem zusammenklappbaren Lauf ist geöffnet, das Patronenlager ist leer.

  10. Ohne Zustimmung des Schießleiters ist der Teilnehmer nicht drehberechtigt. Trockenschießen und Übungszielen sind nur zu den von der Schießaufsicht festgelegten Zeiten, Orten und in der Weise möglich.

  11. Das Laden der Waffe erfolgt ausschließlich am Schießstand oder an der von der Feuerleitung bezeichneten Stelle und nur auf Anweisung der Feuerleitung. Beim Laden muss der Schütze in seiner Schussposition zu den Scheiben gedreht werden, während der Lauf der Waffe auf die Scheiben oder in den Fangbereich gerichtet ist.

  12. Der Teilnehmer kann nur mit geladener Waffe in eine sichere Richtung zielen, d.h. j. zu einem Ziel, das sich in der bezeichneten Ziellinie befindet. Es ist verboten, den Finger während des Ladens, Wiederaufladens, Entladens, beim Bewegen und beim Zielen in eine sichere Richtung auf dem Abzug zu lassen.

  13. Der Schießleiter kann das Schießen im Interesse der Sicherheit jederzeit unterbrechen. Nach dem Kommando „STOP FIRE, STOP“ des Fire Controllers müssen alle Teilnehmer sofort das Feuer einstellen. Nach dem Kommando „UNLOAD THE WAFFE – SAFETY Drill“ müssen alle Schützen ihre Waffen entladen und in einen Sicherheitszustand versetzen (siehe Punkt 10.). Ein Teilnehmer darf nur auf Anweisung des Schießleiters weiterschießen.

  14. Der Teilnehmer darf nur auf Anweisung des Schießleiters zu den Scheiben gehen.

  15. Wenn der Teilnehmer das Schießen beendet oder beabsichtigt, sich körperlich von der Schießposition zu entfernen, muss er die Waffe entladen, in einen sicheren Zustand versetzen und dem Schießleiter übergeben. Handelt es sich um eine eigene Waffe des Teilnehmers, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Waffe zu entladen und in einen sicheren Zustand zu versetzen.

  16. Das Berühren einer fremden Waffe ist nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Halters möglich.

  17. Der Schütze ist verpflichtet, eine Fehlfunktion seiner Waffe durch Erheben der Hand an den Feuerleiter zu melden, wobei er verpflichtet ist, sich so zu verhalten, dass keine Gefahr entsteht - Finger vom Abzug, Waffe nicht drehen, Richten Sie den Lauf auf das Ziel oder in den Abfangbereich.

  18. Im Falle einer Störung ist der Drehleiter verpflichtet, die Dreharbeiten einzustellen. Nach Prüfung, ob die weitere Verwendung der Waffe sicher ist, kann die Schießaufsicht die weitere Verwendung der Waffe zulassen.

  19. Schützen sind verpflichtet, den Schießleiter auf jede gefährliche Situation hinzuweisen, die zu Personen- oder Sachschäden führen könnte.

  20. Am Schießstand ist es verboten, andere Teilnehmer oder andere Schützen während des Schießens in irgendeiner Weise abzulenken.

  21. Am Schießstand ist kein Platz für Zuschauer reserviert. Das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren in den Schießstand ist verboten.

  22. Teilnehmer müssen Gehör- und Sichtschutz tragen.

  23. Eine Person, die wegen eines Gewaltverbrechens rechtskräftig verurteilt wurde oder Mitglied einer extremistischen Organisation oder einer Organisation ist, die grundlegende Menschenrechte und Freiheiten unterdrückt, darf nicht am Schießtraining teilnehmen.